Wichtige Informationen zu
Testament – Erbvertrag – Pflichtteil
Gesetzliche Erbfolge
Sicherung des Familienvermögens
Familienrecht Entwicklung
des Unterhaltsrechtes
Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgestz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung.
Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich.
Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten.
In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarungen einer höheren als der gesetzlichen Vergütung sind jederzeit möglich.
Weitere Informationen unter www.brak.de