Wichtige Informationen zu
Testament – Erbvertrag – Pflichtteil
Gesetzliche Erbfolge
Sicherung des Familienvermögens
Familienrecht Entwicklung
des Unterhaltsrechtes
Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung
Menschen, die Opfer einer Straftat, eines Medizinschadens oder einer sonstigen Verletzungshandlung werden, spricht unsere Gesetzesordnung eine Vielzahl von Rechten auf Entschädigung zu.
Die Anwaltskanzlei Böckmann-Weyers hat sich auf die Geltendmachung von Opferrechten wie Schadensersatz und Schmerzensgeld ebenso spezialisiert, wie auf die Durchsetzung der Beteiligungsrechte des Verletzten oder Zeugen im Strafverfahren.
Ich berate, vertrete und begleite sie während der gesamten Dauer des Mandates konsequent und bin für Sie persönlich da.
Aus Erfahrung weiß ich, dass sich viele Betroffene hilflos und sogar schutzlos in einer Situation fühlen, die sie erleiden mussten und wo oftmals der Täter im Vordergrund zu stehen scheint. Die Durchsetzung der zustehenden Rechte hat den erlittenen Schaden finanziell auszugleichen und aus der Opferrolle hinaus in eine aktive Tatverarbeitung zu führen.
Privatklage §§ 374 ff Strafprozessordnung, Nebenklage §§ 395 ff Strafprozessordnung, Adhäsionsverfahren, Opferentschädigungsgesetz, Opferanspruchssicherungsgesetz, Gewaltschutzgesetz, Zeugenschutzgesetz, Täter-Opfer-Ausgleich, Schmerzensgeld, Ersatz der Kosten für Heilung und Pflege, Geldrente oder Kapitalabfindung, Haushaltsführungsschaden, Unterhaltsschaden.